Bild: Andreas Schulz-Benick
Unsere Projekte brauchen Ihre Unterstützung.
Wir glauben an unsere Arbeit und dass jeder Euro es wert ist, in den Schutz unserer Heimat investiert zu werden. Als landeseigene Stiftung mit ausschließlich gemeinnützigen Zielen sind unsere Mittel jedoch begrenzt. Stiftungseinnahmen und Fördermittel allein können nicht bestreiten, was für den langfristigen Erhalt unserer Naturschutzgebiete getan werden muss. Deshalb sind wir auch auf Ihre Spenden angewiesen. Hierfür gibt es verschiedene Wege. Helfen Sie uns, die natürlichen Schätze unseres Landes zu bewahren!
Jeder noch so kleine Betrag zählt! Wenn gewünscht, senden wir Ihnen gern umgehend eine Spendenbescheinigung zu. Bitte vergessen Sie in jedem Fall nicht, Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger anzugeben.
Brutinseln für den Stuerschen See
Um die Brutbedingungen für Wasservögel im Stuerschen See im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu verbessern, hat die Stiftung 4 Brutinseln als künstliche Nisthilfen in Auftrag gegeben. Der Stuersche See gehört zum bereits 2003 abgeschlossenen Projekt der Stiftung „Wiedervernässung der Seebecken bei Stuer und Rogeez“.
Trollblumenwiese
Im Naturschutzgebiet „Unteres Warnowland“ südlich von Rostock befindet sich eine wertvolle Feuchtwiese, auf der die seltene Trollblume und auch Orchideen wachsen. Diese Fläche ist so nass, dass sie nicht landwirtschaftlich bewirtschaftbar ist. Die seltenen Arten sind aber auf eine regelmäßige Nutzung (am besten Mahd) angewiesen. Deshalb lässt die Stiftung durch einen Spezial-Landschaftspflegebetrieb jährlich eine Mahd durchführen. Der Betrieb verfügt über besonders bodenschonende Kettenfahrzeuge. Eine finanzielle Unterstützung würde evtl. ermöglichen, die zu mähende Fläche auszudehnen, um auf den angrenzenden Bereichen wieder eine artenreiche Feuchtwiese zu entwickeln. Mangels Nutzung haben sich dort nur wenige konkurrenzstarke Hochstauden etabliert.
Trollblumenbestand Foto: StUN
Bestand bei fehlender Mahd Foto: StUN
Doktorgarten Teterow
Die Streuobstwiese „Doktorgarten Teterow“ ist ein echtes Kleinod am Stadtrand von Teterow.
Mit der Übernahme des Doktorgartens in ihr Eigentum hat sich die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V dazu verpflichtet, die Streuobstwiese zu pflegen und zu erhalten. In Kooperation mit einem benachbarten Tierhalter, mit Unterstützung des Naturparkes und durch eigene Arbeitseinsätze wird dies seit Jahren umgesetzt. Zur Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen wurde ein Projekt auf dem Online-Marktplatz "Agora-Natura" gestartet. Unterstützen Sie uns über die Projektseite!
Die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern bietet exklusive Patenschaften für speziell ausgewählte Naturschutzflächen an!
Die für dieses Projekt ausgesuchten Flächen befinden sich bereits im Eigentum der Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern. Schwerpunktmäßig handelt es sich bei den Flächen um wertvolle Moorgebiete, die besonders schützenswert sind.
Übernehmen Sie eine Patenschaft in einem Moorgebiet und besuchen Sie dort Drachenfliegen, Monsterspinnen oder blaue Frösche! Wählen Sie Ihr Patengebiet hier aus und erhalten Sie eine persönliche Patenschaftsurkunde.
Dann errichten Sie eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V. Hierfür ist im Gegensatz zur Errichtung einer selbständigen Stiftung kein Mindestvermögen erforderlich. Sie als Stifter können die Verwendung der Kapitalerträge exakt festlegen. Die Treuhandstiftung basiert auf einer inhaltlich vom Stifter gestalteten Stiftungssatzung und einem Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag regelt, dass das Stiftungsvermögen in das Eigentum des Treuhänders übergeht. Dieses wird getrennt vom eigenen Stiftungsvermögen und gemäß der Satzung des Treuhandstifters durch die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V verwaltet. Das zur Errichtung der Treuhandstiftung erforderliche Vermögen ist dauerhaft dem in der Stiftungssatzung formulierten Zweck gewidmet und bleibt in im Regelfall in seinem Bestand erhalten. Zur Realisierung des Stiftungszwecks dürfen dann nur die Erträge des Vermögens herangezogen werden. Der Stifter kann jedoch bestimmen, ob das Vermögen erhalten werden soll oder laut Treuhandstiftungszweck verbraucht werden darf.
Steuerliche Vorteile: Sie können bis zu 1 Mio. € für die Stiftungsgrünung zusätzlich zum normalen Spendenabzug entweder in voller Höhe bereits im Gründungsjahr oder verteilt auf 10 Jahre als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Gleichzeitig fallen für Sie bei einer Treuhandstiftung keine Aufwendungen für die Errichtung der Organisation, die Verwaltung und die Kosten der täglichen Stiftungsarbeit an.
Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, ist es uns jedoch nur möglich, schützenswerte Flächen in unseren Bestand zu übernehmen, die den bereits vorhandenen Flächenbestand arrondieren.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür!
Die Stiftung als Erbe ist von der Erbschaftsteuer befreit. Die Erbschaftsteuer entfällt auch, wenn Erben das Vermögen oder Teile davon innerhalb von 24 Monaten auf die Stiftung übertragen.
Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Spendenformen? Dann kontaktieren Sie uns. Ihr Ansprechpartner ist Bjørn Schwake. Sie erreichen ihn unter 0385 7609995.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!